Der Perforationsverschluss ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Allfällige, zusätzlich gewünschte ästhetische Korrekturen der Nasenform bezahlt der Patient selbst. Aufwand und Kosten für ästhetische Zusatzkorrekturen werden anlässlich der Erstuntersuchung abgeschätzt und bekannt gegeben.
